Bei einer neurologischen Erkrankung (z. B. Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, neurodegenerative Erkrankungen etc.) kann es zu Ausfällen und Funktionseinschränkungen kommen, welche die Fahreignung einschränken. Hierzu gehören neben motorischen Einschränkungen auch Sehstörungen und Beeinträchtigungen der Denkfähigkeit oder bestimmter Aufmerksamkeitsleistungen. Nach einer erfolgreichen Behandlung kann im Einzelfall eine Fahreignung für Pkw wieder erreicht werden. Eine Befürwortung der Fahreignung bei einer neurologischen Erkrankung erfordert eine Untersuchung der fahrrelevanten körperlichen Voraussetzungen und insbesondere der psychischen Leistungsfähigkeit.
Eine offizielle amtliche Abklärung der Fahreignung darf nur durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde vorgenommen werden. Dies ist z. B. nötig, wenn körperliche Beeinträchtigungen Umbaumaßnahmen am Kraftfahrzeug erfordern. Ist dies nicht der Fall, kann die Beurteilung der Fahreignung auch durch eine freiwillige Abklärung der fahrrelevanten körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit erfolgen.
Die Abteilung Psychologie im Benedictus Krankenhaus Feldafing bietet in Kooperation mit den Ärzten der neurologischen Stationen eine solche informelle Überprüfung der Fahreignung an. Dabei wird zunächst ein Arzt die medizinischen und körperlichen Voraussetzungen für das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs untersuchen. Danach erfolgt eine testdiagnostische Untersuchung der psychischen Leistungsfähigkeit am PC mit einem Neuropsychologen. Sollten alle Untersuchungsergebnisse für die Fahreignung ausreichen, erhalten Sie eine schriftliche befürwortende Beurteilung von uns. Sollten die Untersuchungsergebnisse nicht ausreichen, werden wir Sie ausführlich zu weiteren Möglichkeiten beraten (z. B. Fahrprobe mit einem Fahrlehrer, erneute Untersuchung nach einem angemessenen Zeitraum, Aufmerksamkeits- oder Fahrtrainings). Wir unterliegen dabei selbstverständlich der gesetzlichen Schweigepflicht.
Sollten Sie eine Fahreignungsprüfung bei uns wünschen, vereinbaren Sie telefonisch einen Untersuchungstermin. Die Kosten in Höhe von 200,00 EUR für diese Untersuchung werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und müssen privat getragen werden. Inwieweit eine Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse oder private Krankenversicherung möglich ist, erfragen Sie bitte selbst.